Euer Taxiforum wünscht allen gute Fahrt

http://taxiforum.ch/hase.gif

Sonntag Ruhetag ?

#1 von taxiforum , 07.04.2010 17:25

Einige Taxifahrer waren verwirrt wegen des Sonntag Ruhetag. Immer wieder wurde die Frage gestellt ob ein Nachtfahrer dann von Sammstag auf Sonntag um 00.00 Uhr aufhören muss zu arbeiten .

Es ist aber so das Ihr 20 mal im Monat einen Sonntag oder Feiertag als Ruhetag braucht.
Arbeitet ihr nun in der Nacht von Sammstag auf Sonntag , dann müsst ihr eure Schicht um 06 : 00 Uhr beenden und dann die 24 Stunden des Ruhetages und die mindestens 9 Stunden Ruhezeit .


Schaut hier :
Art. 11 Wöchentlicher Ruhetag
1. Jede Woche hat der Arbeitnehmer einen Ruhetag von mindestens 24 zusammenhängenden
Stunden einzuhalten. Die tägliche Ruhezeit (Art. 9) muss unmittelbar
vorausgehen oder folgen. Der Ruhetag muss, abgesehen von den Ausnahmen nach
Absatz 2, auf einen Sonntag oder Feiertag fallen; er soll am Wohnort zugebracht
werden können.

2. Dem Arbeitnehmer, der zu Sonntagsarbeiten herangezogen werden muss, sind im
Jahr wenigstens 20 Ruhetage an einem Sonntag oder einem Feiertag zu gewähren.

Die 24-stündige Ersatzruhe für Sonntagsarbeit ist an einem der sechs Werktage zu
gewähren, die dem betreffenden Sonntag unmittelbar vorausgehen oder folgen; sie
darf nicht nach 06.00 Uhr beginnen und nicht vor 20.00 Uhr enden. Zwischen zwei
Ruhetagen dürfen höchstens zwölf Arbeitstage liegen.

3. Der Ruhetag gilt als an einem Sonntag oder Feiertag bezogen, wenn von den
zusammenhängenden 24 Stunden mindestens 18 auf den Sonntag oder Feiertag fallen.

 
taxiforum
Beiträge: 155
Registriert am: 19.03.2010


RE: Sonntag Ruhetag ?

#2 von zuli ( Gast ) , 20.02.2011 20:27

Nach dieser Antwort bin ich immer noch gleich schlau ,denn die Frage ist : Gilt dieser 18 Sunden vom Sonntag
auch als Wöchentlicher Ruhetag ? oder wenigstens bei 20 Wochen im Jahr ,denn wenn Nicht, dann müsste man
noch ein Tag in der Woche opfern für den wöchentlichen Ruhetag !

Der regelmässige Nachtschicht beginnt in der Woche 12 Stunden verschoben .
Wie bei mir : von Montagabend bis Dienstagmorgen ,auch am Samstagabend bis Sonntagmorgen max. ( 6 Uhr )
anschliessend folgt der 33 Stündige Ruhetag od. Ruhezeit , so arbeite ich nicht anders als die Tagschicht
Chauffeure. Ich nehme an für beide Arbeitschichten gelten die gleichen Arbeitsbedingungen.
Alles andere wäre nicht Gleichberechtigt !

zuli

   

Aufforderung der Polizei
Trauriger Anlass


Wetter Zürich
© www.meteo24.ch

Administrator dieser Seiten ist:
Ju Din, webmaster@taxiforum.ch

Xobor Forum Software ©Xobor.de | Forum erstellen
Datenschutz