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Mail mit Gewerbepolizei

#1 von taxiforum , 24.04.2010 06:23

http://www.privatchauffeure.ch

Hallo Herr Quattrini
Kleine Frage: ist obenstehendes Angebot legitim? ....und wie sieht es
mit /mydriver.ch/ aus?
Bitte befreien Sie das Taxigewerbe von diesen Parasiten oder ist auf
Grund der vielzitierten Freizügigkeit eine Taxi-Betriebsbewilligung
und ein Taxiausweis heutzutage nicht mehr notwendig? Bitte um
Erklärung! Danke!
Freundliche Grüsse
Benny Freund


Antwort Gewerbepolizei :

Sehr geehrter Herr Freund

Diese Angebote in dieser Art und Weise sind legitim. Die Fahrten werden nicht als gekennzeichnetes Taxi ausgeführt, daher benötigt der Chauffeur lediglich den Führerausweis B (121) und das Fahrzeug muss mit einem Fahrtschreiber ausgerüstet sein.
Da es sich nicht um ein Taxi handelt, ist auch keine Taxi-Betriebsbewilligung und kein Taxiausweis nötig. Es handelt sich um ein gesetzeskonformes Geschäft, wir können und dürfen das Taxigewerbe nicht von diesen, von Ihnen zitierten "Parasiten", befreien. Auch bei diesen Limousienenbetrieben werden ARV2-Betriebskontrollen durchgeführt und wenn nötig Verzeigungen ausgesprochen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Erklärungen geholfen zu haben und verbleiben

mit freundlichem Gruss

Ulrich Girsberger

Ulrich Girsberger
Sb Taxi / ARV
Direktwahl: 044 411 72 41

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