Hallo Herr Quattrini Kleine Frage: ist obenstehendes Angebot legitim? ....und wie sieht es mit /mydriver.ch/ aus? Bitte befreien Sie das Taxigewerbe von diesen Parasiten oder ist auf Grund der vielzitierten Freizügigkeit eine Taxi-Betriebsbewilligung und ein Taxiausweis heutzutage nicht mehr notwendig? Bitte um Erklärung! Danke! Freundliche Grüsse Benny Freund
Antwort Gewerbepolizei :
Sehr geehrter Herr Freund
Diese Angebote in dieser Art und Weise sind legitim. Die Fahrten werden nicht als gekennzeichnetes Taxi ausgeführt, daher benötigt der Chauffeur lediglich den Führerausweis B (121) und das Fahrzeug muss mit einem Fahrtschreiber ausgerüstet sein. Da es sich nicht um ein Taxi handelt, ist auch keine Taxi-Betriebsbewilligung und kein Taxiausweis nötig. Es handelt sich um ein gesetzeskonformes Geschäft, wir können und dürfen das Taxigewerbe nicht von diesen, von Ihnen zitierten "Parasiten", befreien. Auch bei diesen Limousienenbetrieben werden ARV2-Betriebskontrollen durchgeführt und wenn nötig Verzeigungen ausgesprochen. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Erklärungen geholfen zu haben und verbleiben