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#1 von taxiforum , 31.08.2010 14:03



Arbeitsgruppe zu grenzüberschreitenden Personentransporten (Taxi) vom und zum Flughafen Zürich

Bern, 30.08.2010 - Der Bund sowie der Kanton Zürich, die Stadt Kloten und der Flughafen Zürich erarbeiten gemeinsam eine Regelung im Umgang mit grenzüberschreitenden Taxifahrten vom und zum Flughafen Zürich. Eine Arbeitsgruppe soll bis im Frühjahr 2011 Lösungen konkretisieren. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für Taxis am Flughafen die bisherige Praxis.

Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, des Kantons Zürich, der Stadt Kloten sowie des Flughafens Zürich haben am Freitag, 27. August 2010, die vom Bund vorgenommenen Rechtsabklärungen betreffend die grenzüberschreitenden Taxifahrten am Flughafen Zürich sowie das weitere Vorgehen diskutiert. Ausgelöst wurden die Diskussionen durch die Ankündigung, die bisherige Praxis für grenzüberschreitende Taxifahrten unter Berufung auf Staatsverträge mit Deutschland von 1953 bzw. Österreich von 1958 zu ändern und den Zugang ausländischer Taxi-Anbieter einzuschränken. Die Parteien stellten fest, dass es noch diverse offene Fragen gibt. Sie sind gewillt, rasch eine Lösung zu finden.

Zu diesem Zweck wurde beschlossen, eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzusetzen, die die offenen Fragen prüft (Umsetzung bzw. Modifikation der Staatsverträge 1953/1958, Fragen Vollzug Freizügigkeitsabkommen, Durchsetzung orts- und branchenübliche Löhne etc.).

Die Arbeitsgruppe soll nun bis im Frühjahr 2011 Lösungsansätze erarbeiten, die sowohl die schweizerischen wie auch die grenzüberschreitenden Interessen berücksichtigt. Die bisherige Praxis für Taxifahrten von und zum Flughafen Zürich gilt bis zu diesem Zeitpunkt unverändert. Namentlich wird die Stadt Kloten ab dem 1. Januar 2011 keine Bussen erteilen.
Adresse für Rückfragen:
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Herausgeber:

Bundesamt für Verkehr
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